1. Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungs- und Beratungsangebote der Corconsult Notfallpartner GmbH.
1.2 Soweit Schulungsverträge oder Beratungsangebote der Corconsult Notfallpartner GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuellen Vereinbarungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Anmeldung und Terminvereinbarung
2.1 Die Anmeldung für die Seminare ist schriftlich, Brief, Fax oder Mail bei der Corconsult Notfallpartner GmbH in der Industriestraße 39 A, 82194 Gröbenzell vorzunehmen.
2.2 Die Anmeldung zu einer Schulung der Corconsult Notfallpartner GmbH wird mit dem Zahlungseingang auf unser Geschäftskonto verbindlich.
2.3 Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, sofern der Rechnungsbetrag 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin auf dem Geschäftskonto eingegangen ist.
2.4 Bei einer verbindlichen Anmeldung bestätigt die Corconsult Notfallpartner GmbH die Anmeldung schriftlich.
2.5 Reservierte Termine für Veranstaltungen müssen spätestens 2 Monate vor dem reservierten Veranstaltungsdatum durch den Auftraggeber bestätigt werden. Unterbleibt die Bestätigung wird der Termin nach Rücksprache mit dem Auftraggeber storniert. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Generell besteht bei den Rechnungen der Corconsult Notfallpartner GmbH eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Abweichende Zahlungsfristen sind nach vorheriger Absprache zulässig. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen.
3.2 Als Zahlungsmöglichkeit bietet die Corconsult Notfallpartner GmbH Überweisung an.
4. Widerrufsrecht
Ist der Teilnehmer nach §13 BGB Verbraucher, so hat er das Recht, den Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich an die Corconsult Notfallpartner GmbH Industriestr. 39 A in 82194 Gröbenzell erfolgen, maßgeblich zur Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs.
Eventuell erfolgte Zahlungen werden nach Ausübung des Widerrufsrechts zurück erstattet.
Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat oder vom Auftraggeber veranlasst wurde.
5. Stornierung
5.1 Eine Stornierung für eine verbindliche Seminarteilnahme oder eines fixiertem Veranstaltungstermin ist bis sechs Wochen vor dem Seminartermin kostenfrei.
5.2 Für Stornierungen bis vier Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 25% der Veranstaltungskosten.
5.3 Für Stornierungen bis zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 50% der Veranstaltungskosten berechnet.
5.4 Für Stornierungen weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 100% der Veranstaltungskosten berechnet.
5.5 Die Fahrtkosten entfallen bei den Stornogebühren.
6. Sonderrücktrittsrecht
Aus wichtigem Grund kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Liegt ein ordnungsgemäßer Rücktritt aus wichtigem Grund vor, wird der Teilnehmer von der Zahlung für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit. Wichtige Grunde stellen dar Tod, unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen oder einer Person die der Teilnehmer Vertreten muss, sowie der Verlust oder die örtlichen Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Rücktritt muss unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber der Corconsult Notfallpartner GmbH erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Eingang bei der Corconsult Notfallpartner GmbH.
Wenn der wichtige Grund bei der Anmeldung vorhersehbar war oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, entfällt das Sonderrücktrittsrecht.
7. Absage und Ausfall von Lehrveranstaltungen
7.1 Bei Ausfall des Seminares aufgrund einer geringen Teilnehmerzahlt, Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung.
7.2 Die Mindestteilnehmerzahl beläuft sich bei AHA Kursen auf vier und bei Homecare auf acht Teilnehmer.
7.3 Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle unverzinst zurückerstattet.
7.4 Die Corconsult Notfallpartner GmbH haftet in solchen Fällen für keine Kosten wie zum Beispiel Arbeitsausfall, Reisekosten oder Übernachtungen, die dem Auftraggeber entstanden sind. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird ebenfalls nicht gehaftet.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Die Corconsult Notfallpartner GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufes, Zahlungsverzug von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Die Corconsult Notfallpartner GmbH hat in diesen Fällen vollen Anspruch auf Zahlung des Entgeltes.
9. Haftung
Die Haftung der Corconsult Notfallpartner GmbH ist mit der Ausnahme von Schäden am Leib und Leben, Körper und Gesundheit ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden wurde aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Corconsult Notfallpartner GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt. Schäden, die während dem Seminar entstanden sind, sind unverzüglich der Seminarleitung mitzuteilen.
Für atypische unvorhersehbare Schäden übernimmt die Corconsult Notfallpartner GmbH keine Haftung. Die Corconsult Notfallpartner GmbH bemüht sich, die herausgegebenen Informationen und Materialien auf dem aktuellen Stand zu halten, dennoch übernimmt die Corconsult Notfallpartner GmbH keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Haftungsansprüche gegen die Corconsult Notfallpartner GmbH, unabhängig von ihrer Art, die durch die Nutzung der ausgeteilten Materialien und vermittelten Informationen beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen entstanden sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung bzw. durch die Bestellung von Seminaren erklärt sich der Auftraggeber mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke der Lehrveranstaltung einverstanden.
11. Nebenabreden
Individuelle Absprachen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für alle Absprachen gilt das deutsche Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem derartigen Fall vereinbaren die Vertragsparteien anstatt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame. Diese sollte dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommen.
Gleiches gilt, wenn sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
13. Gerichtsstand
Für die Corconsult Notfallpartner GmbH ist der Gerichtsstand München.